Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB
1. ALLGEMEINES
- Die angeführten AGB sind durch Anklicken des Buttons Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von EXPA Pictures zu bestätigen.
- EXPA Pictures schließt nur zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Vertragspartner deren Anwendbarkeit. Abweichende Vereinbarungen können rechtswirksam nur schriftlich getroffen werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen allfälligen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners oder des Mittlers vor.
- Die AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Faßung (abrufbar unter http://www.expa.at) spätestens mit der Annahme der Bestellung durch EXPA Pictures als angenommen und sind für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Vertragspartner gültig, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
- Rechte und Pflichten aus dem Vertrag treffen immer unmittelbar den Vertragspartner. Eine übertragung auf Dritte (z. B. bei Werbeagenturen) ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von EXPA Pictures zuläßig. Bei einer berechtigten übertragung von Rechten und Pflichten auf Dritte hat der Vertragspartner neben dem nunmehrig Berechtigten solidarisch einzustehen, sofern nicht ausdrücklich Anderes vereinbart wird.
- Website-Protokolle bzw. andere Aufzeichnungen elektronischer Kommunikation dienen EXPA Pictures als Nachweis der Abgabe von Erklärungen durch den Vertragspartner (z. B. Online-Klick zur Annahme der AGB). Weiters werden Protokolle von Datentransfers erstellt (z. B. Bildabruf durch Vertragspartner), die als Beweis von erfolgten Lieferungen herangezogen werden können.
- Sofern die AGB auf Bilder bzw. Bildmaterial Bezug nehmen, sind sowohl Material als auch dazu gehörige Informationsmaterialien in Form von Metadaten (IPTC) (insbesondere überschriften, Bildtexte, nutzungsrechtliche Hinweise) erfaßt.
2. VERTRAGSABSCHLUß UND VERTRAGSGEGENSTAND
- Ein Vertrag über den Erwerb von Nutzungsrechten für gewünschte Bilder bzw. Bildmaterial (bewegte und nicht bewegte bildliche Darstellungen jeglicher Art, insbesondere Fotos, Grafiken, Texte, Videos und MP3 Dateien) kommt mit der Annahme der Bestellung durch EXPA Pictures zustande, für die eine ausdrückliche Freigabeerklärung von EXPA Pictures notwendig ist. Die Zurverfügungstellung von Druckfähigem Material stellt noch keine ausdrückliche Freigabe dar. Die Freigabe hat sowohl für eine außchließlich interne Verwendung (z. B. für Layout-Proben oder zur Auswahl) als auch für jede darüber hinausgehende Verwendung zu erfolgen. EXPA Pictures steht es frei, im Einzelfall Bestellungen über den Bezug von Nutzungsrechten für Bilder ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die bloße Recherche bzw. Suche auf dem Portal von EXPA Pictures begründet keinen Vertrag.
- Freigabeerklärungen können im Einzelfall aus rechtlichen Gründen zurückgezogen werden. Darüber wird der Vertragspartner umgehend in Kenntnis gesetzt. Einschränkungen oder Einstellungen von Nutzungsrechten sind durch den Vertragspartner ab Kenntnis einzuhalten. Ansprüche des Vertragspartners können in einem solchen Fall außchließlich die Bereitstellung von gleichwertigen Ersatzbildern oder die aliquote Rückerstattung des Entgelts für zurück gerufene Bilder umfaßen.
- EXPA Pictures bietet dem Vertragspartner einen Zugriff auf alle über die Online-Datenbanken von EXPA Pictures verfügbaren Bilder. Die Recherche der Bilder in den Datenbanken von EXPA Pictures ist entgeltfrei, jede Verwendung der dargestellten Bilder ist honorarpflichtig und richtet sich üblicherweise nach Verwendungsart, Platzierung, Auflagenhöhe, Abbildungsgröße, Marktwert des Urhebers und Exklusivität des Bildinhalts. (Anhaltspunkte: Preiskalkulator auf der Website, vereinbarte Preisliste oder individuelle Vereinbarung bei Anfrage). Als Basis für den Preiskalkulator auf der Website wird die Unverbindliche Verbandsempfehlung nach §§ 312 ff österreichisches Kartellgesetz von der Bundesinnung der Berufsfotografen herangezogen, wobei in jedem Fall individuelle Entgelte vereinbart werden können (z. B. bei Exklusivbildern). Zu diesem Zweck hat eine Registrierung durch den Vertragspartner unter Angabe sämtlicher persönlicher Daten zu erfolgen. Für die Geheimhaltung der erhaltenen Zugangsdaten ist allein der Vertragspartner verantwortlich.
3. ABLAUF UND VERRECHNUNG
Allgemeines
Anfragen werden von EXPA Pictures von Mo-Do 9-18 Uhr und Fr 9-17 behandelt. Bei einer Auftragserteilung ist der genaue Verwendungszweck anzugeben.
Grundsätzlich gilt, daß eine Verwendung immer nur auf Basis einer ausdrücklichen Nutzungsvereinbarung zwischen EXPA Pictures und dem Vertragspartner und dem darin jeweilig vereinbarten Verwendungszweck gestattet ist, deren Abschluß durch die Annahme der Bestellung durch EXPA Pictures erfolgt.
Insbesondere berechtigt die Bereitstellung von Material für außchließlich interne Zwecke (z. B. für Layout-Proben) zu keiner anderen Nutzung und es bedarf für jede darüber hinausgehende oder weitere Verwendung einer gesonderten Nutzungsvereinbarung.
Bereitstellung
Die Bereitstellung des ausgesuchten Bildmaterials durch EXPA Pictures erfolgt in einem eigenen Downloadbereich auf den EXPA Pictures- Portalen. Für eine übermittlung ausgewählter Bilder per E-Mail, FTP, Post oder Datenträger wenden Sie sich bitte an EXPA Pictures.
Verwendung
Mit der jeweiligen Freigabeerklärung durch EXPA Pictures wird das einmalige, einfache und nicht übertragbare Nutzungsrecht für die angegebene bzw. jeweilig vereinbarte und durch EXPA Pictures schriftlich bestätigte Nutzungsart eingeräumt. Jede darüber hinausgehende Verwendung ist an die ausdrückliche Zustimmung von EXPA Pictures gebunden.
Nach einer Verwendung eines Bildes in einem Printmedium (Zeitungen, Magazine, Bücher etc.) sind zwei Belegexemplare unaufgefordert und entgeltfrei an EXPA Pictures zu übermitteln.
Bei einer digitalen Nutzung sind der Zeitpunkt der Verwendung und die Form der digitalen Nutzungsform (insbesondere URL) verbindlich mitzuteilen.
Bei anderen Formen einer Nutzung ist die jeweilig vereinbarte Mitteilung zu machen.
In jedem Fall hat der Vertragspartner EXPA Pictures im Rahmen einer Verwendungsanzeige innerhalb von dreißig Werktagen nach Bereitstellung des Materials neben der übermittlung von zwei Belegexemplaren (Printnutzung) bzw. der Mitteilung einer digitalen oder anderen Nutzung innerhalb dieser Frist insbesondere folgende Informationen schriftlich mitzuteilen: Verwendungszweck (Print, digital, Werbung etc.), Auflage, Größe, Platzierung, Abdruckhäufigkeit, Verwendungsdauer.
Auf Grund der übermittlung der Verwendungsanzeige wird seitens EXPA Pictures die Honorarnote gelegt. Kommt es innerhalb der dreißig Werktage Frist zu keiner Verwendungsanzeige ist der Vertragspartner verpflichtet, unabhängig von einer tatsächlichen Verwendung das gesamte vereinbarte Honorar nach erhaltener Rechnung zu begleichen. Bei fehlerhaft übermittelten Verwendungsanzeigen behält sich EXPA Pictures vor, für den eigenen Rechercheaufwand einen Verwaltungskostenzuschlag von 50 % auf das jeweilig zustehende Honorar zu verrechnen.
Sofern es vertraglich ausdrücklich vereinbart (z. B. möglich bei Werbeagenturen) zu keiner Verwendungsanzeige kommt, gilt: Storniert der Vertragspartner innerhalb von sieben Werktagen seiner Bestellung diese, fällt keine Stornogebühr an. Bei einer Stornierung über die sieben Tage hinausgehend, aber innerhalb von maximal dreißig Werktagen, werden 50 % des vereinbarten Honorars verrechnet. Darüber hinausgehend wird der gesamte Rechnungsbetrag fällig.
Eine Verwendungsanzeige bzw. eine Stornierung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.
Es können Bearbeitungsgebühren anfallen, die sich nach Art und Umfang des Auftrages richten. Darüber wird der Vertragspartner entsprechend informiert.
Ist eine Rückgabe des Bildmaterials vereinbart, haftet der Vertragspartner für die unversehrte Rücksendung und trägt das Risiko für diese.
4. URHEBER- UND NUTZUNGSRECHT
Zur Verfügung gestelltes Bildmaterial bleibt im Eigentum von EXPA Pictures und darf außchließlich für den ausdrücklich vereinbarten Zweck verwendet werden. Es werden außchließlich Nutzungsrechte im jeweilig vereinbarten Umfang eingeräumt.
Eingeräumte Rechte gelten außchließlich für den Vertragspartner. Eine übertragung von Rechten auf Dritte ist ebenso wie jegliche Weitergabe von Zugangsdaten oder Bildern bzw. Bildmaterial ausdrücklich untersagt und an die ausdrückliche Zustimmung von EXPA Pictures gebunden.
Jegliche über den vereinbarten Verwendungszweck hinausgehende Verwendung insbesondere jegliche Vervielfältigung oder unberechtigte Weitergabe an Dritte ist ausnahmslos untersagt. Ebenso ist eine Digitalisierung in Online-Datenbanken oder elektronischen Archiven, jede Speicherung, insbesondere auf Diskette, CD-Rom oder ähnlichen Datenträgern nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung gestattet. Materialen sind nach berechtigter Verwendung binnen 10 Tagen aus sämtlichen System zu entfernen, wenn individuell eingeräumte Nutzungsrechte nichts Anderes vorsehen.
Nutzung für Printprodukt
Wählt der Vertragspartner als Verwendungszweck einen Abdruck in einem Printprodukt, ist er mit dem Erwerb des Nutzungsrechts eines Bildes zum einmaligen Abdruck berechtigt, sofern nicht schriftlich Anderes vereinbart wird. Jegliche Speicherung ist untersagt. Eine darüber hinausgehende Verwendung bedarf einer Sondervereinbarung.
Digitale Nutzung
Wird Bildmaterial vereinbarungsgemäß digital genutzt, ist es spätestens zum Ende der berechtigten Speicherdauer wieder zu löschen.
Bezüglich der Verwendung in sonstigen elektronischen Datenträgern ist die gesondert zu vereinbarende Speicherdauer zu beachten. Die Bilder sind in einem für eine Wiederverwertung, insbesondere in Printmedien, ungeeignetem Format darzustellen.
Sonstiges
Die Bilder sind mit unterschiedlichen und auf der Website ausführlich beschriebenen Nutzungsrechten versehen. Nicht jedes Bildmaterial kann in jedes Verbreitungsgebiet geliefert werden. Bilder mit eingeschränkten Nutzungsrechten (bezogen auf den Verwendungszweck bzw. das nationale Verbreitungsgebiet) sind entsprechend gekennzeichnet und erst nach Rücksprache bzw. Vermittlung an den Inhaber der Verwertungsrechte erwerbbar.
Jegliche inhaltliche Umgestaltungen und Verfremdungen des Bildmaterials (Fotomontagen, Freistellungen und Bildaußchnitte etc.) sind an die ausdrückliche Zustimmung von EXPA Pictures gebunden, andernfalls gelten sie als unberechtigte Verwendung laut "Sonstiges Punkt 5".
Bei unberechtigter Verwendung (Nachdruck, Eigenwerbung, Weitergabe an Dritte, vom vereinbarten Verwendungszweck abweichende Nutzung, Nichtbeachtung von Sperrvermerken oder eingeschränkten Rechten etc.) oder Archivierung wird das dreifache Honorar fällig.
Exklusivrechte oder Sperrfristen müßen gesondert schriftlich vereinbart werden. Werden vereinbarte Exklusivmaterialien durch den Vertragspartner außchließlich blockiert, aber nicht verwendet und entstehen aus dieser Blockierung Honorarverluste gegenüber Dritten, hat der Vertragspartner ein Honorar in Höhe der Honorarverluste zu bezahlen.
Bei unberechtigter Verwendung erlischt unabhängig von der Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragßtrafe oder von Schadenersatzansprüchen jegliches Nutzungsrecht am jeweiligen Bild bzw. Bildmaterial.
5. SONDERBESTIMMUNGEN BILD
EXPA Pictures räumt außchließlich einfache Nutzungsrechte ein und garantiert in diesem Zusammenhang, über die fotografischen Urheberrechte (Rechte des Fotografen) an den ausgewählten Bildern selbst für eine Verwendung zu den vereinbarten Zwecken zu verfügen.
Die von EXPA Pictures erteilte Zustimmung zur Nutzung von ausgewählten Bildern umfaßt nicht die Zusicherung, daß darauf abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an auf den ausgewählten Bildern abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst oder Inhaber von Marken- und sonstigen Schutzrechten die Einwilligung zu einer öffentlichen Wiedergabe, insbesondere zur Nutzung im Rahmen der Werbung erteilt haben.
Die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligungen Dritter obliegt dem Vertragspartner. Der Vertragspartner hat insbesondere die Persönlichkeitsrechte-, Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte von abgebildeten Personen, Werken, Gegenständen oder Zeichen hinsichtlich den Bestimmungen des Landes, in dem die Nutzung vorgenommen werden soll, selbst zu beachten. Dies gilt nicht, sofern das Vorliegen der erforderlichen Einwilligung bzw. Rechte von EXPA Pictures ausdrücklich in schriftlicher Form zugesichert worden ist bzw. in den gegenständlichen AGB nichts Anderes angeführt ist.
6. SONDERBESTIMMUNG ROYALTY-FREE-BILDER
Außchließlich in diesen Fällen erhält der Vertragspartner ein nicht exklusives, an Dritte nicht-übertragbares, jedoch weltweit und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den bereitgestellten Bildern. Eine Verwendung, Speicherung oder Reproduktion der Bilder ist unter den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Beachtung der Persönlichkeitsrechte) unbeschränkt gestattet. Dies umfaßt unter anderem eine berechtigte Nutzung zu Werbezwecken, Präsentationen, Printprodukte oder MultiMedia- Anwendungen.
Royalty-Free-Bilder (RF-Bilder) können besonderen Lizenz und Nutzungsbedingungen verschiedener Hersteller unterliegen, die im Einzelfall zur Anwendung kommen.
Sofern dem Vertragspartner RF-Bilder als CD-Rom übermittelt werden, hat der Vertragspartner das Recht, die nicht verwendete CD-Rom innerhalb von sieben Werktagen ab Rechnungsdatum an EXPA Pictures zurück zu senden. Hierfür ist es notwendig, daß die CD ungeöffnet zurück geschickt wird bzw. das enthaltene Siegel nicht aufgebrochen wurde, andernfalls gelten die Nutzungsrechte als erworben. Der Vertragspartner trägt das Transportrisiko.
Sofern der Vertragspartner Zugang zu den RF-Bildern auf andere Weise (z. B. Zugang über Datenbank, digitale übermittlung) erhält, gelten die Nutzungsrechte für die RF-Bilder mit dem digitalen Versand / der Downloadmöglichkeit als erworben. Eine Stornierung ist in diesem Fall nicht möglich.
Allgemein gilt bei RF-Bildern, daß eine Nicht-Verwendung den Vertragspartner nicht von der Zahlungspflicht enthebt. Nutzungsrechte an RF-Bildern gelten mit deren Bestellung als erworben, sofern unter Punkt 6 nichts Anderes angeführt ist. Punkt 2.1 gilt beim Erwerb von ROYALTY-FREE-BILDERN nicht.
Sollten für RF-Bilder Abonnements geschloßen werden, gelten Nutzungsrechte für die jeweilig vereinbarte Dauer.
EXPA Pictures werden von Seiten Dritter Produzenten regelmäßig Rechte an RF Bildern eingeräumt. Dies außchließlich zu Lizenz- und Nutzungsbedingungen. Mit der Bestellung von RF-Bildern durch den Vertragspartner nimmt dieser die jeweiligen Bedingungen des Rechteinhabers zustimmend zur Kenntnis, diese jeweiligen Bedingungen werden dem Vertragspartner durch einen entsprechenden Link bzw. per Mail zur Kenntnis gebracht.
Im Einzelfall können RF-Bildern einem Rückrufrecht des Rechtsinhabers unterliegen. In diesem Fall wird EXPA Pictures den Vertragspartner schriftlich informieren und die Einschränkungen von Nutzungsrechten bekannt geben. Einschränkungen oder Einstellungen von Nutzungsrechten sind durch den Vertragspartner ab Kenntnis einzuhalten. Ansprüche des Vertragspartners können in einem solchen Fall außchließlich die Bereitstellung von
7. HAFTUNG
Mängel am bereitgestellten Material sind seitens des Vertragspartners spätestens binnen 24 Stunden nach Empfang detailliert schriftlich anzuzeigen, andernfalls gilt die Leistung als uneingeschränkt angenommen. Als Mängel werden hierbei außchließlich technische Mängel am Trägermaterial oder Beschädigungen am Bild- oder Bildmaterial anerkannt. EXPA Pictures ist bei der Mängelbehebung außchließlich zur Nachbeßerung oder Ersatzlieferung verpflichtet.
Eine Haftung für fehlerhafte Bildbeschreibungen oder mitgelieferte Texte, für die Brauchbarkeit des Bildmaterials für Zwecke des Kunden oder für den Bestellkriterien nicht entsprechende Bildinhalte wird nicht übernommen.
Der Vertragspartner hat im Rahmen einer fehlerhaften Nutzung von bereitgestelltem Material in welcher Form auch immer durch ihn oder Dritte, denen er Material berechtigt oder unberechtigt zur Verfügung gestellt hat, EXPA Pictures zur Gänze von Ansprüchen Dritter frei zu halten, dies gilt insbesondere bei unzuläßigen Bildbearbeitungen, fehlenden Urheberbezeichnungen oder der Nichtbeachtung von angegebenen Sperrvermerken oder angegebenen eingeschränkten Nutzungsrechten.
EXPA Pictures haftet für Schäden, gleich welcher Rechtsgrund, nur infolge eines nachgewiesenen grob fahrläßigen oder vorsätzlichen Verhaltens. EXPA Pictures haftet nicht für den Verlust von Informationen oder Daten, entgangenen Gewinn sowie sonstige Folgeschäden.
EXPA Pictures haftet nicht für die Fehlerfreiheit an bereitgestelltem Material. Es wird insbesondere keine Gewähr dafür übernommen, daß Bilder bzw. Bildmaterial oder Software den Anforderungen und Zwecken des Vertragspartners entsprechen oder mit anderen Programmen des Vertragspartners kompatibel sind.
Im Fall einer festgestellten nachgewiesenen Haftung von EXPA Pictures aus welchem Grund auch immer ist ein sich daraus ergebender Ersatzanspruch der Höhe nach auf maximal das dreifache jeweilig vereinbarte Nutzungshonorar beschränkt.
8. SCHLUßBESTIMMUNGEN
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, regelmäßig oder unregelmäßig über die Produkte und Dienstleistungen von EXPA Pictures, auch per E-Mail, informiert zu werden. Ein jederzeitiger Widerruf ist möglich.
Eine auch nur zeitweise Nicht-Geltendmachung oder Nicht- Durchsetzung der hier definierten Rechte hat nicht deren Verzicht oder Verlust zur Folge.
Rechnungen sind jeweils prompt nach Erhalt zu begleichen. Alle angeführten Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Ust. in jeweiliger Höhe und ohne Abzüge. Bei Zahlungsverzug ist EXPA Pictures berechtigt, 1 % Verzugszinsen pro Monat zu verrechnen.
Es gilt österreichisches Recht zur Entscheidung aller ais diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht außchließlich örtlich zuständig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragßchluß unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt.